Wer von Deutschland nach Andorra zieht, muss die unbeschränkte Steuerpflicht tatsächlich beenden, die Wegzugsbesteuerung prüfen und die erweiterte beschränkte Steuerpflicht einplanen. Eine Abmeldung allein reicht nicht, wenn in Deutschland ein Wohnsitz bleibt.
Wann endet die unbeschränkte Steuerpflicht?
Sie hängt vom Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland ab. Eine weiter nutzbare Wohnung kann genügen, auch wenn Sie die meiste Zeit in Andorra leben. Wir haben kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Andorra gefunden. Prüfen Sie den aktuellen Stand in der Liste des Bundesfinanzministeriums.
Trifft Sie die Wegzugsbesteuerung?
| Voraussetzung (§ 6 AStG) | Regel |
|---|---|
| Vorherige Steuerpflicht | Mindestens sieben Jahre innerhalb der letzten zwölf Jahre |
| Beteiligung | Anteile an Kapitalgesellschaften im Sinne von § 17 EStG (ab 1 %) |
| Vorübergehende Abwesenheit | Bei Rückkehr innerhalb von sieben Jahren kann der Anspruch unter Bedingungen entfallen |
Illustratives Beispiel: Bei einer Beteiligung von 2 % im Wert von 2.000.000 € und Anschaffungskosten von 500.000 € wäre ein fiktiver Gewinn von 1.500.000 € zu prüfen.
Was bedeutet die erweiterte beschränkte Steuerpflicht?
Nach § 2 AStG können deutsche Staatsangehörige, die in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren, bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug über die normale beschränkte Steuerpflicht hinaus besteuert werden. Voraussetzung sind eine niedrige Besteuerung im neuen Staat und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland. Beides sollten Sie im Einzelfall prüfen lassen.
Welcher Aufenthalt in Andorra passt?
- Ohne Erwerbstätigkeit: 1.000.000 € in andorranische Vermögenswerte oder 400.000 € im Fons d’Habitatge, dazu 50.000 € ohne Rückerstattung und 90 Tage pro Jahr. Jede gekaufte Immobilie muss 800.000 € übersteigen.
- Selbstständig: mehr als 34 % an einer andorranischen Gesellschaft, tatsächliche Leitung, 50.000 € ohne Rückerstattung mit Ausnahmen und 183 Tage pro Jahr.
Mehr dazu im Leitfaden zum Aufenthalt und im Leitfaden zu den Steuern.
Welche Fehler sollten Sie vermeiden?
- Die Wohnung in Deutschland ohne Prüfung behalten.
- Das Unternehmen weiter aus Deutschland leiten.
- Die Wegzugsteuer erst nach dem Umzug berechnen.
Quellen
- § 6 Außensteuergesetz
- § 2 Außensteuergesetz
- Andorranisches Gesetz 2/2026
- Andorranisches Gesetz 9/2012 (nicht amtliche Fassung)
Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Lassen Sie Ihren Fall vor dem Wegzug fachlich prüfen.
